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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Entwurf

Die AGB müssen vor Veröffentlichung anhand des endgültigen Geschäftsmodells, der Vertragsrollen, Vergütung und Partnerverträge anwaltlich geprüft werden.

Leistungsgegenstand

Kautionswerk bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Auswahl, Vermittlung und Abwicklung von Kautionslösungen an. Umfang und Vertragspartner richten sich nach dem jeweiligen Angebot.

Prüfung und Vertragsschluss

Die Übermittlung einer Anfrage begründet keinen Anspruch auf Annahme oder Bereitstellung einer Kautionslösung. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme oder gesonderte Vertragsbestätigung zustande.

Vergütung

Die jeweils geltenden Kosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Rechnerangaben und Preisbeispiele auf der Website sind unverbindlich.