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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Entwurf
Die AGB müssen vor Veröffentlichung anhand des endgültigen Geschäftsmodells, der Vertragsrollen, Vergütung und Partnerverträge anwaltlich geprüft werden.
Leistungsgegenstand
Kautionswerk bietet Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Prüfung, Auswahl, Vermittlung und Abwicklung von Kautionslösungen an. Umfang und Vertragspartner richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
Prüfung und Vertragsschluss
Die Übermittlung einer Anfrage begründet keinen Anspruch auf Annahme oder Bereitstellung einer Kautionslösung. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme oder gesonderte Vertragsbestätigung zustande.
Vergütung
Die jeweils geltenden Kosten werden vor Vertragsschluss mitgeteilt. Rechnerangaben und Preisbeispiele auf der Website sind unverbindlich.