Weniger finanzielle Hürden
Mieter müssen die vereinbarte Kautionssumme nicht zwingend als hohe Einmalzahlung aus ihrem verfügbaren Budget aufbringen. Das kann den finanziellen Einstieg in ein neues Mietverhältnis erleichtern.
Kautionswerk
Eine hohe Barkaution kann den Abschluss eines Mietvertrags verzögern und bindet beim Mieter wichtiges Kapital. Kautionswerk ermöglicht eine digital beantragte Kautionslösung, während Vermieter einen nachvollziehbaren Nachweis zum geprüften Vertragsstatus erhalten.
Kautionswerk unterstützt einen strukturierten Ablauf zwischen Mietinteressenten, Vermietern und Immobilienmaklern. Die Entscheidung über einen Mietvertrag bleibt selbstverständlich beim Vermieter; die Kautionslösung wird davon getrennt individuell geprüft.
Mieter müssen die vereinbarte Kautionssumme nicht zwingend als hohe Einmalzahlung aus ihrem verfügbaren Budget aufbringen. Das kann den finanziellen Einstieg in ein neues Mietverhältnis erleichtern.
Der freigegebene Nachweis stellt Vertragsnummer, Kautionsbetrag, Mietobjekt und aktuellen Status übersichtlich dar. Damit bleiben die maßgeblichen Angaben nachvollziehbar.
Antrag, Unterlagen, Rückfragen und Vertragsabwicklung erfolgen digital. Immobilienmakler können Interessenten direkt auf die passende Antragsstrecke hinweisen.
Der Vermieterzugang zeigt keine Rechnungen, Zahlungsdaten oder internen Prüfungsunterlagen des Mieters. Sichtbar sind nur die für den Nachweis freigegebenen Informationen.
Der Mietinteressent wählt die private oder gewerbliche Kautionslösung, erfasst die Angaben zum Mietobjekt und übermittelt die benötigten Unterlagen.
Kautionswerk prüft die Angaben und Unterlagen. Ein Antrag ist noch keine Zusage; bei Bedarf werden fehlende Informationen direkt beim Antragsteller angefordert.
Nach Annahme und Abschluss werden die Vertragsdaten dokumentiert. Der Vermieter kann einen geschützten Nachweis mit den freigegebenen Informationen erhalten.
Der persönliche Link erlaubt die Prüfung des aktuellen Vertragsstatus. Er ist vor Weitergabe zu schützen und gewährt keinen Zugriff auf die Kundenakte.
Weisen Sie Mietinteressenten bereits bei der Besichtigung oder Vorbereitung des Mietvertrags darauf hin, dass eine alternative Kautionslösung angefragt werden kann. So bleibt ausreichend Zeit für Antrag, Unterlagen und Prüfung.
Erwähnen Sie die Möglichkeit einer Kautionslösung zusammen mit den Angaben zur erforderlichen Mietsicherheit.
Klären Sie vorab mit dem Vermieter, ob die angebotene Form der Mietsicherheit für das konkrete Mietverhältnis akzeptiert wird.
Der Mietinteressent übermittelt seine Daten eigenständig. Makler müssen keine sensiblen Einkommens- oder Prüfungsunterlagen entgegennehmen.
Nein. Der Antrag wird zunächst individuell geprüft. Erst eine ausdrückliche Annahme und die anschließend bereitgestellten Vertragsunterlagen begründen die konkrete Kautionslösung.
Der freigegebene Nachweis kann insbesondere Vertragsnummer, Kautionsbetrag, Mietobjekt, Mieter beziehungsweise Vertragspartner und aktuellen Vertragsstatus enthalten.
Nein. Interne Prüfungsunterlagen, Einkommensnachweise, Rechnungen und Zahlungsinformationen des Antragstellers werden im Vermieterbereich nicht angezeigt.
Die Art der Mietsicherheit muss zu den Vereinbarungen des Mietvertrags passen und vom Vermieter akzeptiert werden. Kautionswerk ersetzt diese Abstimmung nicht.
Ja. Für gewerbliche Mietverhältnisse steht eine eigene Antragsstrecke zur Verfügung. Höhe, Vorhaben und Unterlagen werden individuell geprüft.
Das Vorgehen richtet sich nach dem abgeschlossenen Vertrag, den geltenden Bedingungen und den mitgeteilten Ansprüchen. Eine Freigabe oder Beendigung wird dokumentiert und anhand des Einzelfalls bearbeitet.
Der Antrag wird vollständig durch den Mieter gestellt und anschließend individuell geprüft.